ZULASSUNG

Teilnahmeberechtigt sind:

Gesellinnen und Gesellen im Handwerk

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister (selbständig oder angestellt)

Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen des Handwerks sowie Fachhochschulen und Hochschulen, sofern sie mindestens die Gesellenprüfung in einem Beruf des gestaltenden Handwerks nachweisen können oder die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen.

Für die Teilnahme ist keine Altersgrenze gesetzt, nicht teilnahmeberechtigt sind alle Handwerkerinnen und Handwerker, die als Lehrer, Dozenten, Ausbilder an Schulen, Fachschule, Fachhochschulen, Hochschulen und Ausbildungsschulen aller Art tätig sind.



Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in Hessen wohnen und hier auch in einem Werkbereich des Handwerks arbeiten.


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